ordnungswidrigkeiten


Ordnungswidrigkeiten (Blitzer)
Ordnungswidrigkeiten (Blitzer)

EIN ALLTÄGLICHER FALL
Geschwindigkeitskontrolle !

Sie befinden sich mit Ihrem Fahrzeug in einer fremden Stadt und fahren mit allgemeiner Richtgeschwindigkeit innerorts von 50  km/h. Plötzlich tritt ein Polizist auf die Fahrbahn und gebietet Ihnen durch Handzeichen "rechts ran" !

Der Beamte wirft Ihnen einen Geschwindigkeitsverstoss in einer "30 km/h-Zone" vor und fordert die Zahlung eines Verwarngeldes unter Hinweis auf das "eindeutige Ergebnis" seines mit einem Lasermessgerät operierenden Kollegen. Der Beamte droht mit einer Anzeige, sollten Sie das erhobene Verwarngeld nicht sofort bezahlen.

 




RICHTIGES VERHALTEN IST ENTSCHEIDEND

Es kommt darauf an, sich in derartigen Situationen von Anfang an überlegt und richtig zu verhalten. Lassen Sie sich nicht von der Uniform des Polizeibeamten beeindrucken und räumen Sie den vorgehaltenen Verstoss nicht freiwillig ein. Zahlen Sie grundsätzlich nicht den direkt vor Ort von einem Polizeibeamten geforderten Buß- oder Verwarngeldbetrag.



ANWALTLICHER RAT

Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird durch eine differenzierte obergerichtliche Rechtsprechung geprägt. Zudem gilt auch hier der im Strafrecht verankerte "Zweifelsgrundsatz" (in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten !), das heißt, nur bei geführtem Nachweis der Tatbestandsverwirklichung einer gesetzlich geregelten Ordnungswidrigkeit kann das Gericht letztlich eine Verurteilung aussprechen.
Weiterhin ist das Ordnungswidrigkeitenrecht stark formalisiert und die Ordnungsbehörden sind an eine Vielzahl von Formalien gebunden (u.a. kurze Verjährungsfristen und Zustellverpflichtungen).
 
In der Praxis passieren behördenseits regelmassig viele Formalfehler die dem Betroffenen zu Gute kommen können.
Deshalb wahrt frühzeitiger anwaltlicher Rat eines im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwaltes Ihre Interessen.
Der Anwalt wird Sie u.a. darüber beraten
  • ob ein Bußgeldbescheid berechtigt ist, insbesondere fristgerecht und ordnungemäß zugestellt worden ist
  • ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten bestehen, gegen den  Bußgeldbescheid ein Rechtsmittel (Einspruch) zu führen um Sie z.B. vor einem Fahrverbot zu schützen - bitte beachten Sie hierbei die grundsätzlich geltende 2-Wochenfrist
  • unter welchen Voraussetzungen eine Verfahrenseinstellung gemäß  § 47 OWiG in Betracht kommt
  • ob Ihr "Punktestand" im  Verkehrszentralregister ("Flensburger-Kartei") Maßnahmen erfordert.


UND DIE KOSTEN ?

Richtig ist, dass die anwaltliche Tätigkeit mit Kosten verbunden ist.
Bedenkt man
 aber, welche schwerwiegenden Folgen mit falschen Entscheidungen verbunden sein können (z.B. Verlust einer berufsbedingt notwendigen Fahrerlaubnis), so gebietet es die wirtschaftliche Vernunft, bereits unmittelbar nach Erhalt des Anhörungsbogens bzw. des Bussgeldbescheides  anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Im Übrigen ist eine Rechtsschutzversicherung mit dem Risikoeinschluss  „Verkehrsrechtschutz" ihr Geld wert.
Gerade in diesem Rechtsbereich macht sich ein entsprechender Versicherungsschutz bezahlt. Da kann man als Betroffener schon sehr viel gelassener den Dingen entgegensehen,  das Kostenrisiko ist hier voll abgesichert.
Eintrittspflichtig ist eine Rechtsschutzversicherung übrigens nicht nur für den Versicherungsnehmer (in den meisten Fällen wird dies der Fahrzeughalter sein),  auch für den berechtigten Fahrzeugführer besteht Deckungsschutz (z.B. Familienangehörige, Freunde oder Bekannte sowie Mitarbeiter von Firmen, denen Betriebsfahrzeuge zur Berufsausübung überlassen werden).