versicherungsrecht


Versicherungsrecht
Versicherungsrecht
EIN ALLTÄGLICHER FALL

Der Arbeitgeber überlässt Ihnen als seinem Arbeitnehmer einen "Firmenwagen", der - auch an den Wochenenden - zur privaten Nutzung zur Verfügung steht.

Nach einer Geburtstagsfeier am Samstagabend fahren Sie mit "einem Gläschen zu viel" nach Hause und es kommt, wie kommen muss, zu einem Unfall.

Die erschienenen Polizeibeamten bemerken bei Ihnen sofort den Alkoholgeruch und veranlassen dementsprechend eine Blutentnahme. Ergebnis: 1,10 Promille. 
Das Strafverfahren wird mit einem Strafbefehl abgeschlosen (Geldstrafe sowie Entzug der Fahrerlaubnis für 9 Monate) und, nachdem Sie rund 12 Monate später die ersehnte neue Fahrerlaunbnis in den Händen halten, denken Sie:
Das wars  (und so etwas passiert mir nie wieder !).

Irrtum
Einige Tage nachdem Sie wieder aktiv am motorisierten Strassenverkehr teilnehmen wird Ihr "Glücksgefühl" plötzlich  unterbrochen, ein Schreiben des Vollkasko-Versicherers des zum Unfallzeitpunkt von Ihnen gesteuerten Firmenwagens fordert eine Regresszahlung von 10.000,00 € für die aufgewandten Instandsetzungskosten wegen einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Was ist in so einer Situation zu veranlassen, müssen Sie an den Vollkasko-Versicherer des Firmenwagens zahlen ?

ANWALTLICHER RAT

Das (materielle) Versicherungsrecht umfasst die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer ("VN") und dem Versicherungsunternehmen  ("Versicherer"). Geregelt sind die rechtlichen Beziehungen der Vetragspartner untereinander vorwiegend in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem sog. "Kleingedruckten", und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Der Anwalt wird Sie u.a. darüber beraten
  • ob nach den versicherungsvertraglichen Übereinkünften der Regressanspruch des Versicherers besteht
  • ob nach dem Inhalt der Strafakte eine erfolgreiche Abwehr der Regressforderung in Betracht kommt
  • ob einem gem. § 86 VVG auf den Versicherer übergegangenen Regressanspruch Einwendungen entgegenstehen

In der dargestellten Fallkonstellation kommt es im Übrigen entscheidend darauf an, ob in dem Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber sog. "Verfallsfristen / Ausschlussfristen" (in der Regel 3-Monatsfrist) individualvertraglich bzw. tarifvertraglich  zur Anwendung gelangen !


UND DIE KOSTEN ?

Richtig ist, dass die anwaltliche Tätigkeit mit Kosten verbunden ist.
Bedenkt man
welche Folgen mit falschen Entscheidungen verbunden sein können, so gebietet es die wirtschaftliche Vernunft, auch in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Im Übrigen ist eine Rechtsschutzversicherung mit dem Risikoeinschluss  „Verkehrsrechtschutz" auch an dieser Stelle ihr Geld wert.
Gerade in diesem Rechtsbereich macht sich ein entsprechender Versicherungsschutz bezahlt. Da kann man als Betroffener schon sehr viel gelassener den Dingen entgegensehen,  das Kostenrisiko ist hier voll abgesichert.
Eintrittspflichtig ist eine Rechtsschutzversicherung übrigens nicht nur für den Versicherungsnehmer (in den meisten Fällen wird dies der Fahrzeughalter sein),  auch für den berechtigten Fahrzeugführer besteht Deckungsschutz (z.B. Familienangehörige, Freunde oder Bekannte sowie Mitarbeiter von Firmen, denen Betriebsfahrzeuge zur Berufsausübung überlassen werden).