Der Arbeitgeber überlässt Ihnen als seinem Arbeitnehmer einen "Firmenwagen", der - auch an den Wochenenden - zur privaten Nutzung zur Verfügung steht.
Nach einer Geburtstagsfeier am Samstagabend fahren Sie mit "einem Gläschen zu viel" nach Hause und es kommt, wie kommen muss, zu einem Unfall.
ANWALTLICHER RAT
In der dargestellten Fallkonstellation kommt es im Übrigen entscheidend darauf an, ob in dem Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber sog. "Verfallsfristen / Ausschlussfristen" (in der Regel 3-Monatsfrist) individualvertraglich bzw. tarifvertraglich zur Anwendung gelangen !
UND DIE KOSTEN ?